Polizeiliche Hausdurchsuchung am Firmensitz von LUTOP in Essen (Symbolbild)
Bonn, den 13. August 2020. Aktualisierung. Der Firmensitz der LUTOP Datacompliance GmbH, LUTOP Datenschutz Akademie GmbH, LUTOP SYSTEM GmbH, Care Academy GmbH, LURTZ IT Consulting GmbH, Sommerfeld Immobilien GmbH und Sommerfeld Holding GmbH sowie gleichzeitiger Kanzleisitz des Rechtsanwalts Elmar Sommerfeld war zum Monatswechsel Juli/August Gegenstand polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Durchsuchung. Diese Informationen konnten noch nicht bestätigt werden und eine Stellungnahme der betroffenen Unternehmen liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es spricht jedoch bisher einiges dafür, dass die Hausdurchsuchung zum Monatswechsel wie uns gemeldet stattgefunden hat, verbraucherschutz.org e. V. liegt das Aktenzeichen der ermittelnden Staatsanwaltschaft Essen vor.
Unsere Erfahrung mit LUTOP und Elmar Sommerfeld: Bis zur Aufklärung der Sachverhalte raten wir dringend davon ab, mit den Personen oder Unternehmen in eine Geschäftsverbindung einzutreten. Besonders Besorgnis erregend ist, dass uns – trotz mehrfacher versuchter Kontaktaufnahme – bislang keinerlei Antwort erreichte. Dieses Verhalten spricht nicht für LUTOP / Elmar Sommerfeld.
Bonn, den 17. Juli 2020. Es klingt wie im Kriminalfilm: Ein Rechtsanwalt und von ihm geführte Unternehmen verstoßen gegen richterliche Verfügungen – jahrelang. Noch dazu ist er im überaus sensiblen Datenschutz-Bereich tätig und bietet seinen Kunden und Mandanten u.a. Ausbildungen zum Datenschutzbeauftragten an.
Das Erschreckende: Es ist wahr. Jedes Wort.
Bereits 2018 wurden die LUTOP Datacompliance GmbH und Elmar Sommerfeld verurteilt vom Landgericht Berlin. Der Gerichtsbeschluss wurde am 10. Juli 2018 durch die Anwälte von Elmar Sommerfeld bestätigt und darin werden Herrn Sommerfeld und der LUTOP Datacompliance GmbH Ordnungsgelder von bis zu 250.000,00 EUR oder sogar Ordnungshaft angedroht, falls sie den Anordnungen des Gerichts nicht folgen. Schlimm genug, dass es überhaupt zur Verurteilung kommen musste – einem Rechtsanwalt sollte schon das eigentlich nicht passieren, vor allem wenn er im sensiblen Datenschutz-Themenfeld Fachkompetenz für sich reklamiert.
Brisant: Trotz Verurteilung wird die gerichtliche Anordnung mehr als ein Jahr lang einfach missachtet.
Verstöße gegen gerichtliche Verfügungen sind, wie auch Zuwiderhandlungen gegen Unterlassungserklärungen, keine strafbaren Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches, sehr wohl aber (wiederholte) Verstöße gegen Recht und Gesetz und offenbaren entweder eine für den Anwaltsberuf unwürdige Unkenntnis von Recht und Gesetz oder sind dermaßen unseriös, dass man vor diesem Verhalten nur eindringlich warnen kann. Von einem Anwalt oder dem Ausbilder von Datenschützern muss man ein gewisses Mindestmaß an Seriosität erwarten dürfen – Elmar Sommerfeld und LUTOP erfüllen dieses offenbar nicht.
Zu unseren direkten Erfahrungen mit LUTOP und Elmar Sommerfeld: Auf unsere dringende Anfrage und Bitte um Stellungnahme haben weder die LUTOP GmbH noch die LUTOP Datacompliance GmbH oder die LUTOP Datenschutz Akademie GmbH oder Elmar Sommerfeld überhaupt geantwortet. Das ist in der Regel ein sehr schlechtes Zeichen. Dass wir überhaupt keine Rückmeldung erhalten, ist äußerst selten, hier aber passiert.
Unternehmen, die sich überhaupt nicht äußern (uns nicht einmal mitteilen, dass sie sich nicht äußern möchten oder den Eingang der Anfrage bestätigen), sind in der heutigen Zeit sehr selten geworden, da sich kaum ein seriöses Unternehmen einen solchen Faux-Pas mehr leisten kann. Aus eigener Anschauung nach unserer Erfahrung mit LUTOP und Elmar Sommerfeld können wir daher nur sagen: Achtung, Finger weg!
Die gerichtliche Verfügung hat LUTOP und Elmar Sommerfeld (und damit auch indirekt der LUTOP Datenschutz Akademie) untersagt, mit falschen Behauptungen weiterhin zu werben. So warb er unter anderem mit einem Alleinstellungsmerkmal, das er niemals hatte (und nach unbestätigten Aussagen sogar nur kopiert haben soll). Trotzdem ließ er, trotz Verbot, weiterhin unzulässiger Weise damit werben, auf einem Portal des Handelsblatt.
Am 02. Juli haben die Anwälte von LUTOP und Elmar Sommerfeld den etwa zweijährigen Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung zugegeben und offenbar als “Versehen” abgetan. Damit steht fest, dass LUTOP und Elmar Sommerfeld gegen die Verfügung verstoßen haben.
Von einem Rechtsanwalt, Datenschützer (und jedem anderen seriösen Unternehmen auch) darf man erwarten, dass sich an Recht und Gesetz gehalten wird. Wenn wegen eines Rechtsverstoßes dann durch ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen wird, die (zusätzlich zum Gesetz) noch einmal explizit eine ohnehin verbotene Handlung untersagt und unter zusätzliche Strafe stellt, darf man von jedem vernünftigen Menschen erwarten, dass er sich daran hält – von LUTOP und Elmar Sommerfeld allerdings offenbar nicht.
Haben auch Sie Erfahrungen mit Elmar Sommerfeld oder LUTOP? Kontaktieren Sie uns!